
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Annina Reiling, Reiling Engineering (Stand: September 2022)
1. Allgemein
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen uns und unserem Auftraggeber. Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Der Auftraggeber ist nicht als Verbraucher tätig, sondern ausschließlich als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers sind nicht anwendbar.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern und soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet werden. Sind sie verbindlich, schließen wir den Vertrag mit Bestellung des Auftraggebers zu den im Angebot dargestellten Konditionen. Im Übrigen kommt der Vertrag verbindlich mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung in Textform. Ergänzende Aufträge bzw. der Wunsch nach weiteren Leistungen gelten als Aufforderung des Auftraggebers für einen Neuabschluss eines Auftrags.
1.4 In den Angeboten/der Auftragsbestätigung werden beauftragte Leistungen und die Vergütung erfasst. Sämtliche durch uns zu erfüllende Leistungen sind Dienstleistungen und als solche rechtlich zu behandeln. Gewähr für einen bestimmten Erfolg wird nicht gegeben.
2. Leistung, Leistungshindernisse- und ort
2.1 Wir erbringen unsere beauftragten Leistungen gemäß der getroffenen Vereinbarung innerhalb angemessener Zeit.
2.2 Die Verpflichtung zur Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und ordnungsgemäßer Vorbereitung/Bereitstellung von vereinbarten Vorleistungen und angemessene Mitwirkung des Auftraggebers (als Vorbedingung zur Leistungserbringung durch uns), es sei denn, die fehlende Bereitstellung bzw. Verzögerung ist durch uns verschuldet. Vereinbarte Leistungstermine verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse zur Leistungserbringung, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen bzw. bei ausgebliebener Bereitstellung und/oder bei ausgebliebener Mitwirkung des Auftraggebers.
2.3 Leistungs- und Erfüllungsort für unsere Leistung und Zahlung des Auftraggebers ist für beide Vertragsparteien an unserem Sitz, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
2.4 Wir unterliegen keinerlei Weisungsrecht des Auftraggebers bei der Durchführung der Leistungen.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, uns alle Informationen erteilt werden und wir auch von allen relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden. Außerdem hat der Auftraggeber alle ggf. notwendigen Freigabe- bzw. Zustimmungserklärungen Dritter für die Durchführung unserer beauftragten Leistungen zu beschaffen und uns auf Verlangen nachzuweisen. Der Abruf von Leistungen hat innerhalb vereinbarter Zeit und für uns zumutbar zu erfolgen.
4. Vergütung und Zahlungsverzug
4.1 Die Vergütung für die beauftragten Leistungen sind Netto-Preise. Die jeweils aktuelle und anwendbare Umsatzsteuer ist nicht in den Netto-Preisen enthalten. Sie wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
4.2 Sofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Vergütung nach minutengenauen Aufwand zu vereinbarten Stundensätzen (aufgerundet auf 15 Minuten). Wird eine Vergütung nach Tagessätzen (Manntage) vereinbart, so umfasst ein Manntag Aufwand von 8h in einem Zeitraum von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
4.3 Sofern nicht anderweitig vereinbart gilt: Die Vergütung für Reisekosten erfolgt nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz; Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw werden mit 1,00 € pro gefahrenen km zusätzlich abgerechnet.
4.4 Weiterhin stellen wir für die Leistungserbringung verursachte Kosten (Fremdkosten) oder sonstige Auslagen gesondert in Rechnung.
4.5 Der Grundbetrag für die "Rufbereitschaft" (Preis gilt je Monat), sowie vereinbarte Grundkontingente (Kontingent und Preis gilt je Monat) werden direkt am Monatsanfang in Rechnung gestellt und sind zahlbar ohne Abzug nach Rechnungserhalt, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Der Betrag für das gebuchte Grundkontingent ist immer komplett fällig, auch wenn der Kunde das Kontingent nicht vollständig aufgebraucht hat.
4.6 Die bedarfsgerechte Erstellung von technischen Zeichnungen wird je nach Kundenbedarf erbracht und greift, wenn das Grundkontingent aufgebraucht wurde oder wenn . Die Abrechnung erfolgt nach dem angegebenen Stundensatz. Die Rechnung für die bedarfsgerechte Zeichnungserstellung wird am Monatsanfang des Folgemonats gestellt und ist zahlbar ohne Abzug nach Rechnungserhalt.
4.7 Der Auftraggeber gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung (wir sind zur Mahnung 10 Tage nach Rechnungsdatum oder nach anderweitig angegebenen Zahlungsziel berechtigt) oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Im Falle des Verzugs stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Schadens – Verzugszinsen nach § 288 BGB zu.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder in Verzug seiner Bereitstellung/Mitwirkungspflichten, so sind wir zur angemessenen Nachfristsetzung und zur Zurückbehaltung unserer Leistungen berechtigt. Verstreicht auch diese Nachfrist, so sind wir zum Vertragsrücktritt/zur fristlosen Kündigung und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
4.8 Das vereinbarte Grundkontingent kann innerhalb der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber geändert werden. Die Änderung muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende vor dem gewünschten Änderungsdatum bei uns in schriftlicher Form eingehen.
5. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn dessen Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden, von uns nicht bestritten oder anerkannt ist. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
6. Unsicherheitseinrede
Sind wir vorleistungsverpflichtet und wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, stehen uns gegen den Auftraggeber, unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte, folgende Rechte zu:
- Wir können unsere Leistungen verweigern, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis im Sinne von § 273 BGB im Voraus erfüllt oder uns angemessene Sicherheit geleistet hat.
- Soweit wir unsere Leistungen schon erbracht haben, können wir daraus resultierende noch nicht fällige Forderungen mit sofortiger Wirkung fällig stellen.
Kommt der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung unserem Verlangen auf Zahlung Zug-um-Zug gegen unsere Leistung bzw. Sicherheitsleistung nicht nach, so sind wir nach unserer Wahl zum Vertragsrücktritt/zur fristlosen Kündigung und / oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.
7. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetztes (sofern anwendbar). Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Im Übrigen gilt folgende Haftungsbeschränkung: bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine solche wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
8. Urheberrecht und weitere Schutzrechte
Unsere Leistungen einschließlich Entwürfe, Muster, Modelle und Bilddaten sind urheber- bzw. designrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung in Textform nicht in irgendeiner, nicht freigegebenen – vertragsimmanenten – Art und Weise von dem Auftraggeber oder Dritten genutzt werden. Unsere Leistungen dürfen weder nachgeahmt, noch nachgebildet werden. Die Fertigungsprozesse zu unseren Leistungen sind streng vertraulich, Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen und unterfallen dem Geschäftsgeheimnisschutz. Sind unsere Leistungen patentfähig, so ist eine Patentanmeldung nur mit Zustimmung von uns durchzuführen.
Wir haften nicht für die Verletzung von fremden Schutzrechten an unseren Leistungen, wenn diese nach Zeichnung, Entwicklung oder sonstigen Angaben des Auftraggebers gefertigt worden sind. Der Auftraggeber stellt uns in einem solchen Falle von jeglichen Forderungen frei.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt ein wichtiger Grund vor (dieser berechtigt zur fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung). Ist die Kündigung aus Gründen veranlasst worden, die in der Sphäre des Auftraggebers zu finden sind, bleibt unser Vergütungsanspruch bestehen. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht im Fernabsatz kein Widerrufsrecht zu. Wir gewähren solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
11. Geheimhaltung und Datenschutz
11.1 Wir sind verpflichtet, über alle Informationen, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber/über den Auftraggeber/dessen Geschäftsverbindungen oder –inhalte bekannt werden, geheim zu halten, es sei denn, dass der Auftraggeber uns von der Verpflichtung zur Geheimhaltung entbindet, wir zur Offenlegung gesetzlich/behördlich verpflichtet oder in einem Rechtsstreit zum Vortrag zwingend angewiesen sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung dauert auch nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses unbegrenzt fort. Sofern eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen wird, so gilt diese jedoch vorrangig.
11.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des Auftraggebers, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Auftragsbesprechungen, Einarbeitungen und dergleichen, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den Anbieter unbegrenzt ausgewertet werden dürfen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass diese Aufnahmen intern von uns verwendet und verarbeitet werden dürfen, um beispielsweise Mitarbeiter zu schulen, Aufträge abzuarbeiten oder ähnliches.
11.3 Wir beachten die geltenden Regelungen zum Datenschutz.
12. Referenznennung
Wir dürfen den Auftraggeber in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos vom Auftraggeber. Wir sind zur Nennung nicht verpflichtet.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und dem Auftraggeber. Hat der Auftraggeber seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland, so gilt dasselbe. Verlegt der von uns in Anspruch genommene Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung oder ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand an unserem Geschäftssitz.
13.2 Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3 Jegliche Änderungen zu dem Vertragsschluss bedürfen der Textform, es sei denn sie sind ausdrücklich und hinreichend klar vereinbart. Dies gilt auch für diese Regelung zum Textformerfordernis selbst.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung sind die Vertragspartner bemüht, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht, und im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
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