Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Reiling Engineering, Tiefenbronner Straße 59, 75175 Pforzheim


§1 Geltungsbereich

(1) Sofern Sie, der Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt), von uns, Reiling Engineering, Tiefenbronner Straße 59, 75175 Pforzheim (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet)

  • Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen
  • und/oder Beratungsverträge eingehen

im Bereich der Prozessoptimierung, Prozessautomatisierung und/oder Digitalisierung, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart. Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gestatten wir nicht.

(2) Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.

(3) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der AGB des ANBIETERS.

(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

(6) Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.


§2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben. 

(2) Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.), in Textform oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in Textform von uns zu erhalten.

(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der KUNDE willigt ein, dass der ANBIETER das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.

(4) Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen des Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.


§3 Leistungen

(1) Der ANBIETER erbringt Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich der Automatisierung, Digitalisierung und Prozessgestaltung von Geschäftsprozessen, sowie der generellen Unternehmensberatung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang (einschließlich Dauer des Projekts, Umfang, etc.) ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation zwischen ANBIETER und KUNDE.

(3) Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zusätzlich an und ist durch den KUNDEN zu tragen.

(4) Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet.

(5) Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

(6) In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(7) Der KUNDE ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern des ANBIETERS unverzüglich erbringen.

(8) Die bereitgestellten Daten werden üblicherweise in digitaler Form zur Verfügung gestellt.


§4 Besondere Bestimmung zu Supportleistungen

(1) Soweit zwischen den PARTEIEN Supportleistungen vereinbart sind, geltend nachfolgende Bedingungen.

(2) Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN folgende Supportleistungen:

  • Monitoring (Identifikation von Verbesserungsmaßnahmen);
  • Fehlerbehebung;
  • Lieferung von Updates;
  • Hotline-Service.


(3) Der ANBIETER erbringt die Supportleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit von 10-17 Uhr von Montag bis Freitag.

(4) Supportleitungen (insbesondere Lieferung von Updates und Störungsbeseitigung) werden grundsätzlich mittels Datenfernübertragung durchgeführt. Der KUNDE schafft die hierfür bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten. Leistungen am Standort des Systems des KUNDEN, die vom KUNDEN angefordert werden, werden nach Aufwand (einschließlich eventueller Fahrt- und Übernachtungskosten) gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des ANBIETERS vergütet.

(5) Insbesondere, jedoch nicht abschließend, sind in den Supportleistungen vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nicht enthalten:

  • individuelle Änderungen und Erweiterungen von Prozessen und Automationen;
  • Pflegeleistungen für Drittsoftware;
  • Installation und Implementierung von Software auf der Hardware-Umgebung des Kunden;
  • Hardware- oder Betriebssystemwechsel, sowie;
  • Einweisung und Schulung von Mitarbeitern.


(6) Der ANBIETER kann auch Subunternehmer mit den Supportleistungen beauftragen.

(7) Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Supportleistungen mit. Er stellt dem ANBIETER alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er stellt Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.


§5 Preise und Leistungserbringung

(1) Sämtliche Preisangaben vom ANBIETER sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Leistungserbringung des ANBIETERS erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem KUNDEN festgelegten Zeitpunkten.

(3) Der KUNDE ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit dem ANBIETER vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.


§6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

(2) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des KUNDEN innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(4) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des KUNDEN aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§7 Verzug

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim ANBIETER nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten beim ANBIETER vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der KUNDE im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber dem ANBIETER in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag gem. § 626 Abs. 1 BGB außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.


§8 Erfüllung

(1) Der ANBIETER wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Der ANBIETER ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen. Diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

(2) Es besteht Einigkeit, dass der ANBIETER bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden.

(3) Ist der ANBIETER gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.


§9 Abnahme

(1) Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer. 

(2) Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

(3) Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.


§10 Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Soweit in diesem Vertrag keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt der ANBIETER dem KUNDEN das nicht-ausschließliche, örtlich unbeschränkte, in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbare, dauerhaft, unwiderrufliche und unkündbare Recht ein, die individualisierte Software zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

(3) Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Individualisierung der Software, insbesondere die Dokumentation sowie auf sonstige für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige Materialien wie beispielsweise Analysen, Lasten- bzw. Pflichtenhefte, Konzepte und Beschreibungen.

(4) Der KUNDE erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich vom ANBIETER hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem KUNDEN geschlossenen Vertrags.

(5) Dem KUNDEN  werden die Zugänge und Logins zu den Programmen, Inhalten und Plattformen des ANBIETERS ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte der Mitgliederplattformen des ANBIETERS an nicht vom ANBIETER gegenüber dem KUNDEN autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe vom ANBIETER im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, gegenüber dem ANBIETER als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des KUNDEN ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss vom ANBIETER aber ausdrücklich gegenüber dem KUNDEN genehmigt und bestätigt werden.

(6) Mit Nutzung der Mitgliederplattformen des ANBIETER stimmt der KUNDE der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch den ANBIETER und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.

(7) Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Analysen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt - im Rahmen des Vertragsverhältnisses und den damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen - ausgewertet werden dürfen.

(8) Die Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des ANBIETERS, sowie die Verletzung der Urheberrechte des ANBIETERS werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

(9) Der ANBIETER ist berechtigt die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit den Kunden, insbesondere in Form von Zahlen, Daten und Fakten, aber auch in Textform nach dem Aufbau Problem, Ziel und Ergebnis zu Referenzzwecken auf der eigenen Webseite darzustellen und insoweit dort den Namen des Kunden bzw. seines Unternehmens zu nennen.


§11 Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift, Rechnung

(1) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.

(2) Sie müssen den geschuldeten Preis auf unser angegebenes Konto überweisen.

(3) Unternehmer und Kaufleute erhalten eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.


§12 Haftung

(1) Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.

(2) Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETER oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.

(3) Der ANBIETER übernimmt keine Haftung dafür für die unvorhergesehene Software-Störungen aus der Sphäre Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst keinen Einfluss ausüben kann. Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen. Überdies kann der ANBIETER dem KUNDE keine Garantie für eine ständige Erreichbarkeit der Software aussprechen.

(4) Der KUNDE stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten, wegen der Verletzung dieser AGB durch den KUNDEN, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden. Der KUNDE erstattet dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung und Verteidigung anfallenden Kosten.

(5) Der KUNDE ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem ANBIETER ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der KUNDE stellt den ANBIETER insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.


§13 Widerrufsrecht

Der ANBIETER geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen nicht.


§14 Datenschutz, Geheimhaltung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, in denen der KUNDE zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des KUNDEN entspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter www.reiling-engineering.de/datenschutz

(2) Der KUNDE bestätigt, die Datenschutzerklärung des ANBIETERS vor Inanspruchnahme der Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

(3) Im Rahmen der Erbringung der zwischen den PARTEIEN bestehenden vertraglichen Leistungsbeziehungen können im Zuge des sog.  loT Tracking bzw.  Auto Trackings personenbezogene Daten erhoben werden. Für diese Daten ist der KUNDE datenschutzrechtlich verantwortlich. Der KUNDE wird mit dem ANBIETER eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung schließen.

(4) Der KUNDE willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von beim ANBIETER hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Formular für Strategiegespräch: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, ...) ein. Der KUNDE willigt widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb der Dienste des ANBIETERS, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung des Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung der beim ANBIETER hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten ein.  

(3) Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.


§15 Kontaktaufnahme durch Newsletter o.ä.

(1) Der ANBIETER ist berechtigt, dem KUNDEN bis auf Wiederruf einen Newsletter per E-Mail, Post oder anderen geeigneten Kommunikationsmitteln zuzusenden. Darüber hinaus ist der ANBIETER berechtigt, den KUNDEN auf jegliche Art und Weise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail, Telefon, Post oder andere elektronische und physische Kommunikationsformen zu kontaktieren, um ihn über neue Angebote, Dienstleistungen oder Produkte zu informieren sowie ihm relevante Informationen zu aktuellen Marktentwicklungen und -situationen bereitzustellen.

(2) Der KUNDE hat das Recht, der Zusendung von Newsletter sowie jegliche Kontaktaufnahme zu diesen Zwecken jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerruf muss schriftlich, per Email unter info@reiling-engineering.de, erfolgen.


§16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN ist das Gericht in Pforzheim. Der ANBIETER ist jedoch berechtigt, die Ansprüche gegen den KUNDEN auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.


§17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Textformerfordernisses bedürfen der Textform.

(2) Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

(3) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die PARTEIEN durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.


Stand: 09.12.2024


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